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Rechtliches zum RN-Funk
Moin zusammen.
Ich hab überlegt mir bald mal ein Funkmodem zb durch 2 RN-Funk Module zu besorgen. Oder aber ich könnte diese Module selbst verbauen. Was mir dabei nun einfällt, ist, eine rechtliche Frage.
Nur Amateurfunker dürfen einen Sender bauen und in Betrieb nehmen. Zählen diese Module als Fertigsender, sodass ich sie einfach ohne folgen benutzen kann? Oder mach ich mich beim selbstbau oder beim Aufbau des RN Bausatzes strafbar?
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Die eigentlichen RN-Funk Module kann man ja nicht als Bausatz kaufen. Die gelten als fertig und frei verwendbar, ohne dass sich ein nicht Amateurfunker strafbar macht. Nur das Selberbauen ist strafbar und das kannste net.
Die Schaltung, in der du das Modul verwendest kannste problemlos selber bauen.
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Sehr gut, dann bin ich beruhigt. Die Antennenlänge hängt ja von der Frequenz ab, es steht bei den 433er Modulen, dass ein 8cm Draht reichen würde. aber wie ist das mit den 868ern?
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Nomalerweise nimmt man ne Antenne mit einem Viertel der Wellenlänge. 433MHz haben 70cm, 866MHz 35cm Wellenlänge.
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Und es reicht auch ein dickerer Kupferdraht? Abisoliert und Lackiert?
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@the_Ghost666
Ja der reicht.
MfG ACU
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Ein dünner Kupferdraht reicht auch. Es gibt auch kleine Spulen (ca. 2- 3 cm lang), falls man keinen Platz für Antenne hat und nur geringe Reichweiten braucht.