Hallo,
ich habe abends vergessen, das Navi aus dem Auto zu nehmen, prompt wurde die Scheibe eingeschlagen und das Gerät gestohlen. Die Versicherung weigert sich, für den Schaden aufzukommen. Zu Recht? Versicherung zahlt gekautes Navi ?
Liebe Grüße
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Hallo,
ich habe abends vergessen, das Navi aus dem Auto zu nehmen, prompt wurde die Scheibe eingeschlagen und das Gerät gestohlen. Die Versicherung weigert sich, für den Schaden aufzukommen. Zu Recht? Versicherung zahlt gekautes Navi ?
Liebe Grüße
Aus welchem Vertrag wird die Leistung verweigert? Hausrat (das _mobile_ Navi)? Kasko (der Schaden am Fahrzeug)?
Hast du den Schaden schriftlich gemeldet und rückbestätigt bekommen?
Wie lautet die Ablehnungsbegründung? Die kannst du ja mit den Versicherungsbedingungen _deines_ Vertrages (das sind nicht unbedingt die aktuellsten!) abgleichen, evtl. einen Deutungsspielraum erkennen und abschätzen, ob sich eine weitere Auseinandersetzung lohnen würde.
Hast du den betreffenden Vertrag bei einem Makler abgeschlossen? Dann mach DEM Beine, das ist sein Job!
Bei einer Agentur des Versicherers? :( Hast du Rechtsschutz für diese Sparte?
Ist meinem Vater auch schonmal passiert...
Die "Begründung" war sinngemäß in etwa "Wer das Navi deutlich sichtbar im Auto hängen lässt ist selbst schuld wenn die Scheibe eingeschlagen wird"
Es soll auch schon vorgekommen sein daß Versicherungen einen solchen Schaden nicht reguliert haben, und das nur weil die Abdrücke vom Saugnapf auf der Scheibe erkennbar waren. D.h. theoretisch müsste man die Scheibe immer abwischen wenn man das Navi entfernt ](*,)
Kurz gesagt: Versicherungen nehmen gerne dein Geld, aber wenn sie es wieder rausrücken sollen werden die gerne mal etwas zickig.
Vielleicht auch hier noch mal nachsehen: es scheint da einen ähnlichen Fall zu geben.
Zitat:
http://www.versichertenforum.com/nav...etzt-t881.html
von Anne » 12.04.2010, 19:31
Hallo,
ich habe abends vergessen, das Navi aus dem Auto zu nehmen, prompt
wurde die Scheibe eingeschlagen und das Gerät gestohlen. Die Versicherung
weigert sich, für den Schaden aufzukommen. Zu Recht?
Liebe Grüße
@Manf: Ich glaube er kennt den Post der Text ist haargenau der selbe, nur 2 Jahre älter :-)