wie kommst du jetzt da drauf bzw. was hat das mit dem Thema zu tun?
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Vielleicht sollte man das allgemeine Lebensrisiko mal nicht mehr nur als unbestimmten Rechtsbegriff führen, sondern diesen in bestimmten Bereichen fest verankern.
M.M.n. hat, wer so wie die Frau im Artikel blind und taub durch den Verkehr trant, hat in der Öffentlichkeit nichts verloren. Die derzeitige juristische Gefährdungsbetrachtung halte ich für nicht mehr angemessen.
wenn ein Gericht befindet, dass sie sich tatsächlich grob fahrlässig verhalten hat, dann wird es sicher keine Veranlassung geben, das Fahrverbot für die E-Busse aufrechtzuhalten - aber dazu muss es erstmal eine Klage von wem auch immer geben.
Und die E-Busse sollten dennoch mit Geräuschgeneratoren ausgestattet werden.