keineswegs: ich hatte vor jahren auf einer ausstellung mit dem chefredakteur einer elektronik-zeitschrift ein interessantes gespräch. soweit ich mich noch erinnern kann, meinte er da, daß wenn jemand ein paar werte ändert kein schutz mehr für die schaltung besteht. richtig gestaunt hab ich bei der aussage: wenn jemand aus einer zeitschrift einen schaltplan nachzeichnet und veröffentlicht, kann man nichts dagegen machen. angeblich hat man zwar das recht an dem bild, jedoch nicht am inhalt des bildes. anscheinend ist das vergleichbar mit z.b. einem ölgemälde: das original darf keiner veröffentlichen ohne genehmigung, aber jeder kann das gleiche motiv malen und dann veröffentlichen.Zitat von Hobbylöt
.... und falls jetzt jemand laut schreit: das stammt nicht von mir :P
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