... VDE-Vorschriften hinsichtlich Qualifizierungen ... Maschinenbaustudent ... keinerlei Qualifizierung ...Welche Firmenart? Ein beratender Techniker ist a) keine geschützte Bezeichnung und könnte doch b) auch hin und wieder etwas verkaufen !?!? Vielleicht auch etwas selbst Gefertigtes !? Dazu mal sorgfältig das Blatt für die Gewerbeanmeldung durchlesen. Natürlich muss Jeder die üblichen Formalia/Vorschriften/Konzessionen (VDE etc) beachten/befolgen.... neben meinem Studium selbstständig gemeldet ...
Ist überhaupt ein Gewerbeschein erforderlich? Für manche geschäftliche Tätigkeit braucht man (je nach Bundesland) keinen Gewerbeschein - auch hier sollten die entsprechenden Blätter sorgfältig gelesen werden. Denn die IHK z.B. bekommt ja nicht alle Kleinunternehmen in eine Zwangsmitgliedschaft.
Ich würde in (D)einem solchen Fall zur BFA (früher Arbeitsamt) gehen - und mich wegen einer Kleinselbständigkeit beraten lassen, z.B. Stichwort 1-Mann-Selbständigkeit. Wobei es hier auch Berührungsprobleme geben könnte z.B. mit BAFöG. Der Gewerbeschein kann ja auch wieder abgegeben werden *ggg*.
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