Das ist natürlich bedenklich, daß Du den Versicherungsschutz riskierst. Eigentlich sollte das doch positiv aufgenommen werden, wenn jemand sein Auto zusätzlich schützt. Kannst du Deine Anlage nicht vom TÜV abnehmen lassen?
Ich habe mir in mein Auto ein 8 kanal funk karte eingebaut diese verschlüsselt das signal bei jedem senden neu! außerdem ist es im 844mhz bereich der sowiso nicht so heufig verwendet wird. jeder neuer sender muß an der karte eingelernt werden sodass das erwähnte problem nicht auftreten kann*freu*
die karte steuert einiges angefangen bei 1. türen verriegeln- entriegeln
2. fahrertür spingt auf, 3.beifahrertür spingt auf, 4. kofferraum öffnet sich, 5. zündung wird eingeschaltet, 6. motorstart, 7. radio (spater car pc) springt an und 8. zusatzbeleuchtung geht an
ist alles wunderbar doch sollten die punkte 5 und 6 sehr unauffällig eingebaut werden denn es ist leider nicht zulässig in der stvo und wenn der tüf es findet legt er das auto still also sorgfältig und unauffällig arbeiten ist dabei oberstes gebot!
bei einem unfall springt sonst dieversicherung ab!!!!
aber das nur so nebenbei*gg*
Ich übernehme keinerlei verantwortung für die richtigkeit!
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[-X Auszufürende Elektroinstallationen sollten immer von Fachleuten ausgefürt werden! [-X
Viel spaß noch euch allen
Das ist natürlich bedenklich, daß Du den Versicherungsschutz riskierst. Eigentlich sollte das doch positiv aufgenommen werden, wenn jemand sein Auto zusätzlich schützt. Kannst du Deine Anlage nicht vom TÜV abnehmen lassen?
nee macht der leider nicht dann müßte ich die zündungssteuerung und den motorstart über funk entfernen
Ich übernehme keinerlei verantwortung für die richtigkeit!
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[-X Auszufürende Elektroinstallationen sollten immer von Fachleuten ausgefürt werden! [-X
Viel spaß noch euch allen
Genau so ! Diese Frequenzen sind für Spielzeuge freigegeben !Daß Funkkopfhörer mal nicht funktionieren, kann ja noch hingenommen werden ...
im Amtsdeutsch: ISM Frequenzen .. müssen Störungen durch bevorrechtigte Funkdienste hinehmen und dürfen diese auch nicht stören!
Das war Zulassungsvoraussetzung !
Das wissen die Autohersteller auch! Hier wird dem Kunden ein völlig untaugliches Produkt aufs Auge gedrückt.
gruB Bernd (Gandalf)
http://www.regtp.de/imperia/md/conte...ngen/71_03.pdf.
siehe Hinweis 1
hier noch zwei Links dazu:
Die Regulierungsbehörder für Post- und Telekommunikation
http://www.regtp.de/aktuelles/pinwand/02165/index.html
und Ralf Woelfle
http://www.ralf-woelfle.de/elektrosm...echnik/ism.htm
gruß Bernd (Gandalf)
Also wem auf die Art sein Auto geklaut wird, der ist ja wohl selbst schuld!
Wenn man sein Auto per Fernbedienung abschliesst, wird das immer über die Blinker signalisiert.
Man muss also nur hinschauen wenn man aufs Knöpfchen drückt, und das ist ja wohl nicht zuviel verlangt.
Die Autohersteller können nicht dafür garantieren, daß so ein System noch funktioniert wenn ein Störsender in der Nähe ist.
(und ein Walky Talky o.ä. ist in diesem Fall eben genau das)
So viele Treppen und so wenig Zeit!
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