Ahhhhh,jetzt ist bei mir der Groschen gefallen.
Ich Dummchen war schon am überlegen wie du auf den Namen kommst.
Robotik Einstein ----> Robert Einstein.
Jau,der ist auch nicht schlecht :lol:
Druckbare Version
Ahhhhh,jetzt ist bei mir der Groschen gefallen.
Ich Dummchen war schon am überlegen wie du auf den Namen kommst.
Robotik Einstein ----> Robert Einstein.
Jau,der ist auch nicht schlecht :lol:
ob sich ein gerichtsverfahren über einen streitwert <50€ lohnt, sei mal dahingestellt. aber was nutzt dem richter das alter des akkus? man kann einen bleigelakku sicherlich auch in wenigen wochen "vergasen".
aber nunja, ein richter wird wohl eh keine zahlenspielchen gelten lassen, sondern nur das gutachten eines sachverständigen.
ist zwar mit gesundem menschenverstand einsehbar, dass ein akku der klappert und keinen strom mehr liefert mit sicherheit nicht mehr in "einwandfreiem Zustand" ist, ganz egal wie alt er ist.. aber naja: warum einfach, wenns kompliziert geht. altersnachweise sind ja eigentlich immer gern gesehen.
übrigens könnte das hier der hersteller sein:
http://www.yaohu-pile.com/
gruesse
@robocat
wie du schon sagtest.
Gesunder Menschenverstand.
Ist aber leider nicht auf unsere Gerichte anwendbar.
ich habe auch schon einige Verfahren angestrengt die alle Technisch belastet waren und mußte mit händen und füßen kämpfen um mein Recht zu bekommen (1x hatte ich allerdings Pech) obwohl die Sachlage jedesmal klar war.
für den Fachmann jedenfalls.
Leider nicht für den Richter der auf dem Gebiet Laie ist.
Mittlerweile bin ich vorsichtiger geworden und sicher mich vorher ab so gut es geht.
Danke Robocat,
habe schon eine Anfrage per Email gestelt.
Viele Grüsse
Gordon
aha,da gibts ja doch was.
Naja,wenigstens mit "Fernost" lag ich schon "nahe" :D
Die Aussage "hat einwandfrei funktioniert" sollte bei einem komplett zerstörten Akku für die Reklamation reichen.Zitat:
Zitat von arnold
Ist der Anbieter Händler oder Privat?
Wurde bei Privat die Sachmängelhaftung ausgeschlossen?
Bei Privatverkauf mit ausgeschlossener Sachmängelhaftung ist das mit der Altersangabe nicht so wichtig: Wenn der VK behauptet, der Akku sei nur ein Jahr im Einsatz gewesen, kann man das kaum widerlegen - wie langer der vorher vielleicht beim Händler im Lager gelegen hat ist dem VK nicht anzurechnen.
Die Angabe "in einwandfreiem Zustand" dürfte aber wohl wider besseres Wissen erfolgt sein, da hilft der Ausschluss der Sachmängelhaftung nicht.