Solange die Hauptinstrumente abgenommen sind, ist es rel. wurscht was die Zweitinstrumente machen, klar Brand verursachen und Störungen beim Flugbetrieb sollten sie trozdem nicht machen! Und das muss dann auch nicht abgenommen werden!
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Solange die Hauptinstrumente abgenommen sind, ist es rel. wurscht was die Zweitinstrumente machen, klar Brand verursachen und Störungen beim Flugbetrieb sollten sie trozdem nicht machen! Und das muss dann auch nicht abgenommen werden!
Und genau darum geht es ja , wenn du da was dran anschließt was NICHT dazu gehört kommen die Gutachter und Sachverständiger und die Abnahmen .Zitat:
Zitat von womb@t
Das mit "nicht abgenommen werden" bezieht sich nur darauf das die NICHT an den Zugelassenen Dingen dran hängen - aber genau hast du ja vor
Ich wollte das nur gesagt haben - den Ärger werdet Ihr haben.
Ich Poste mal eine Ersatzschaltung so wie ich die Beschreibung
verstanden habe. So wie gezeichnet würde der Mittelabgriff einmal
24 V und andersherum 0V betragen.
Ist das so richtig?
Gruß Richard
Prinzipell könnte es wie im Bild gehen.
Solange U 37/E > U 35/D ist der obere Schalter geöffnet und U 39/F kommt nicht invertiert (aber um die Hälfte abgeschwächt) zum Ausgang.
Sobald U E37/E < U 35/D wird U 39/F durch den anderen Schalter invertiert und abgeschwächt zum Ausgang geleitet. Die Schalter könnten z.B. als Halbleiter oder Relais ausgeführt werden.
Über die rechtliche Zulässigkeit in der geplanten Anwendung kann ich nichts sagen.