Zitat:
Mir fällt in dem Zusammenhang ein dass einige Schiffsmodellbauer einen riesigen Behördenärger hatten weil die ihre Boote nicht mit den einzig erlaubten Bleigelakkus betrieben haben. Nicht lachen, aber diese Gewässerschutzverordnung ist von 2008 und gilt für alle elektrisch betriebene Wasserfahrzeuge auf/in Deutschen Binnengewässern.
Die Unversehrtheit der Gewässer liegt uns sehr am Herzen. Es gibt so einige Dinge worauf man bei einem ROV achten sollte. Es ist zum Beispiel wichtig die Kugellager nicht mit schädlichen Fetten zu schmieren. Es gibt hierzu abbaubare Alternativprodukte. Auch die Verwendung von Öl als Füllmittel kommt für uns nicht in Frage. Die Wahl des Akkus ist wieder ein anderer Aspekt, der besonders dann eine Rolle spielt, wenn das Boot nicht mehr erreichbar ist und im Gewässer verlohren geht. Dann könnte der Akkubehälter nach einiger Zeit undicht werden und der Akku mit der Umwelt in Berührung kommen.