Sagen ist schwer zu beweisen. Deshalb könnte dann auf dem Typenschild z.B. draufstehen: KB 5. Das hat nix mit Kyffhäuserbund oder Kilobytes zu tun, das meint: Kurzzeitbetrieb 5 (Minuten). Möglicherweise gibts Probleme, wenn es technisch unsinnig ist - wer betreibt z.B. ein Bügeleisen nur 5 Minuten und lässt es nachher auskühlen? Der "bestimmungsgemäße Gebrauch" ist bei der Produkthaftung eben auch von Bedeutung.Zitat:
Zitat von Markus_87
Wenn nicht sichtbar ist, dass ein Typenschild existierte (Kopie zu den eigenen Akten ! ! !), dann gibt es schon wieder ein Problem. Siehe auch hier.