Bei uns gibt es aber die sogenannte Gewaltenteilung. Die Ermittlungsbehörden dürfen nichts so einfach auf gut dünken in deiner Wohnung anrücken sonern müssen sich die Erlaubnis von der Justiz, sprich einem Staatsanwalt einholen.Zitat:
Andere Frage, was verhindert, das Ermittler jemanden einen blutverschmierten Dolch bei der Hausdurchsuchung in die Bude zaubern? Dagegen kann man sich denke ich auch nicht wehren, wenn bei der Durchsuchung 20 Beamte in die Bude kommen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass sich jemand beschwert, wenn ihm die Bude ohne entsprechende Befugnis auf den Kopf gestellt wird ist recht hoch. Es gibt also eine 2. Kontrollinstanz, die auch die Möglichkeit zur Kontrolle hat.
Von einer Onlineuntersuchung über einen Trojaner merkt der Betroffene nichts. Er kann sich also auch nicht beschweren und damit dürfte eine Kontrolle wessen Rechner wann, wie oft und mit welcher Berechtigung durchsucht wird äusserst schwierig.
Den Gegnern der Onlineuntersuchung geht es nicht darum begründete und sinnvolle Ermittlungen zu erschweren, sondern darum, zu vermeiden dass unsere privaten Daten völlig unkontrolliert gesammelt werden und damit auch das Risiko besteht, dass sie missbraucht werden.
Wenn man sich mal ein bischen umhört, wo Versicherungen, Callcenter usw. unsere Daten so alles herbekommen, finde ich es etwas naiv zu glauben Daten die man an staatliche Institutionen gibt seinen vor Missbrauch und Weitergabe geschützt.