Zitat Zitat von PicNick
Von einem Schulfreund (der is bei der Funküberwachung), hab ich von einer Feinheit gehört: Man darf sogar hören, aber diese Informationen dann weitergeben oder sonst zu verwerten ist verboten.
Diese Regelung kenn ich als Funkamateuer. Grund dafür war die Zufälligkeit beim Empfang. Heut scheint es schärfer gehandhabt zu werden, wegen der vielen Urteile.
Der Aufbau eines Kurzwellen-Audions ist aber auf jeden Fall erlaubt.

Gruß Stupsi