Alternativ könnte man einen Paintball Markierer (Gotcha) einbauen wenn es die größe zuläßt, diese schießen mit co² oder Druckluft mit "relativ" ungefährlichen Farbkugeln.
Direkte Schüße ins gesicht sollte man trotzdem vermeiden, da dies bei einem Treffer des Auges selbes mit sicherheit stark verletzt!

Des weiteren fallen diese unter das Waffengesetz und dürfen..
- nur auf Privatgrundstücken oder zugelassenen öffentlichen Einrichtungen benutzt werden.
- nur ungeladen und getrennt von Munition und Treibmittel transportiert werden.
- nur von Volljährigen erworben werden (Kein Waffenschein nötig).

Also wäre eine gesetzeskonforme Benutzung sehr eingeschränkt.

MfG, der BastelWastel (und leidenschaftlicher Hobby-Sprengmeister xD)