Zitat Zitat von Markus_87
... zb. beim Verkauf dazu sage, dass man das Gerät nicht länger als 15 min. am Stück laufen lassen soll ...
Sagen ist schwer zu beweisen. Deshalb könnte dann auf dem Typenschild z.B. draufstehen: KB 5. Das hat nix mit Kyffhäuserbund oder Kilobytes zu tun, das meint: Kurzzeitbetrieb 5 (Minuten). Möglicherweise gibts Probleme, wenn es technisch unsinnig ist - wer betreibt z.B. ein Bügeleisen nur 5 Minuten und lässt es nachher auskühlen? Der "bestimmungsgemäße Gebrauch" ist bei der Produkthaftung eben auch von Bedeutung.

Wenn nicht sichtbar ist, dass ein Typenschild existierte (Kopie zu den eigenen Akten ! ! !), dann gibt es schon wieder ein Problem. Siehe auch hier.