Moin, naja, du solltest die Lizenzen zu den Programmen genau lesen, bevor du dich daran machst. Gerade bei OPENCV bin ich mir nicht sicher, was für eine Lizenz vorliegt. Wenn es eine ist, die die gewerbliche Nutzung gegen Entgeld ausschließt, würde ich vorher einen Berater aufsuchen, also n Anwalt oder vielleicht ne Beratungsstelle. Bedenke dabei auch, dass du für solche Geschichten auch belangt werden kannst. Wenn du also mit der Software grob fahrlässige Schäden verursachst, z.B. bei vermeidbaren Fehlern, die zum Absturz einer Anlage führten, kannst du dafür persönlich haftbar gemacht werden. Das geht nur in bestimmten Grenzen, ich glaube aber, selbst eine EULA in der steht "ihr könnt mich nicht belangen" wird bei grober Fahrlässigkeit dir nicht helfen.