Zitat Zitat von Günter49
Vielleicht solltest du dir folgendes Merkblatt des Deutschen Patentamtes mal ansehen:
http://www.dpma.de/formulare/p2791.pdf
Du solltest das aber nur lesen, wenn du es wirklich brauchst. Das ganze ist in einer Sprache verfasst, als wären Leute mit Jurastudium auch die begabtesten Erfinder.
Gruß, Günter
Hallo Günther49!

Mit dem Bereich Gebrauchsmusterschutz und Patentrecht bin ich fit. Ich kann dir nur sagen sobald eine Idee veröffentlicht wird, also nicth nur im Kämmerchen in deinem Haus deinem besten und vertrauenswürdigsten Freund gezeigt wurde, ist ein Patent hinfällig. Der Patentanwalt prüft das bei Eingang des PAtents. Ein PAtent kostet ca. 380€ udn ein Gebrauchsmusterschutz ist ein Patent-Light und nicht auf alles anwendbar. Also Du hast somit schon deine Idee als PAtent hinfällig gemacht. Selbst wenn du es in der GUS veröffentlicht hättest. Zudem musst du in jedem LAnd das PAtent anmelden und nach den dort üblichen Tarifen das Patent zahlen. Dafür brauchst du in jedem Land einen Vertrauten mit der Staatsbürgerschaft der das für dich für jedes Land in dem du deine Idee geschutzt haben willst in deinem Sinne vertritt.

Grüsse Wolfgang