und wie gesagt, diese Geschäftsführer-Sache ist VÖLLIG IRRELEVANT für die Rechnungsangelegenheit, denn dabei geht es prinzipiell AUSSCHLIESSLICH um die Nachweise
1.) wer hat wann einen Auftrag gegeben
2.) welcher Auftrag genau wurde jeweils gegeben
3.) wurde er abschließend ausgeführt
4.) ist die Rechnung formal richtig erstellt und überstellt
5.) ist der Auftraggeber definitiv in Verzug
und anschließend um die Durchsetzung einer Zahlung.
Also vergesst doch endlich diesen Geschäftsführer-Kram!
ps,
zur Beweissicherung kann es auch durchaus hilfreich sein, Fotos der gemachten Teile / Arbeiten / Installationen anzufertigen - nicht unbedingt als schlagkräftige Beweise vlt, aber sicherlich als sachdienliche Indizien![]()
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